Ueberzeugung beim Strafbefehlserla?
Book Details
Format
Paperback / Softback
ISBN-10
3631364490
ISBN-13
9783631364499
Publisher
Peter Lang GmbH, Internationaler Verlag der Wissenschaften
Country of Manufacture
DE
Country of Publication
GB
Publication Date
Aug 9th, 2000
Weight
340 grams
Product Classification:
Jurisprudence & general issuesCriminal law & procedure
Ksh 9,800.00
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Quality
Fast
Die Diskussion der Frage, ob der Strafbefehlserla auf hinreichenden Tatverdacht grunde oder richterliche Uberzeugung zu fordern sei, trennt bisher nicht ausreichend zwischen der Untersuchung der Moglichkeit der Uberzeugungsgewinnung und der Untersuchung der verfassungsrechtlichen Implikation bei negativem Ergebnis.
Die Arbeit lost diese Zweistimmigkeit der Diskussion auf. Sie kommt in einem ersten Teil zum Ergebnis, da die Gewinnung richterlicher Uberzeugung im Strafbefehlsverfahren nicht moglich ist. Der Strafbefehlserla grundet vielmehr auf hinreichendem Tatverdacht, welcher - wie stets bei Anklageerhebung - dem Grade nach dringend ist. In einem zweiten Teil wird die Frage des Verstoes gegen das Schuldprinzip diskutiert. Dabei wird aufgezeigt, da die Forderung nach richterlicher Uberzeugung mit der Fiktion der Zuverlassigkeit der Beweismittel arbeitet und den verfassungsrechtlichen Befund - Schuldfiktion beim Strafbefehlserla - in Wahrheit nicht verbessern kann.
Die Arbeit lost diese Zweistimmigkeit der Diskussion auf. Sie kommt in einem ersten Teil zum Ergebnis, da die Gewinnung richterlicher Uberzeugung im Strafbefehlsverfahren nicht moglich ist. Der Strafbefehlserla grundet vielmehr auf hinreichendem Tatverdacht, welcher - wie stets bei Anklageerhebung - dem Grade nach dringend ist. In einem zweiten Teil wird die Frage des Verstoes gegen das Schuldprinzip diskutiert. Dabei wird aufgezeigt, da die Forderung nach richterlicher Uberzeugung mit der Fiktion der Zuverlassigkeit der Beweismittel arbeitet und den verfassungsrechtlichen Befund - Schuldfiktion beim Strafbefehlserla - in Wahrheit nicht verbessern kann.
Die Diskussion der Frage, ob der Strafbefehlserlaß auf hinreichenden Tatverdacht gründe oder richterliche Überzeugung zu fordern sei, trennt bisher nicht ausreichend zwischen der Untersuchung der Möglichkeit der Überzeugungsgewinnung und der Untersuchung der verfassungsrechtlichen Implikation bei negativem Ergebnis.
Die Arbeit löst diese Zweistimmigkeit der Diskussion auf. Sie kommt in einem ersten Teil zum Ergebnis, daß die Gewinnung richterlicher Überzeugung im Strafbefehlsverfahren nicht möglich ist. Der Strafbefehlserlaß gründet vielmehr auf hinreichendem Tatverdacht, welcher – wie stets bei Anklageerhebung – dem Grade nach dringend ist. In einem zweiten Teil wird die Frage des Verstoßes gegen das Schuldprinzip diskutiert. Dabei wird aufgezeigt, daß die Forderung nach richterlicher Überzeugung mit der Fiktion der Zuverlässigkeit der Beweismittel arbeitet und den verfassungsrechtlichen Befund – Schuldfiktion beim Strafbefehlserlaß – in Wahrheit nicht verbessern kann.
Die Arbeit löst diese Zweistimmigkeit der Diskussion auf. Sie kommt in einem ersten Teil zum Ergebnis, daß die Gewinnung richterlicher Überzeugung im Strafbefehlsverfahren nicht möglich ist. Der Strafbefehlserlaß gründet vielmehr auf hinreichendem Tatverdacht, welcher – wie stets bei Anklageerhebung – dem Grade nach dringend ist. In einem zweiten Teil wird die Frage des Verstoßes gegen das Schuldprinzip diskutiert. Dabei wird aufgezeigt, daß die Forderung nach richterlicher Überzeugung mit der Fiktion der Zuverlässigkeit der Beweismittel arbeitet und den verfassungsrechtlichen Befund – Schuldfiktion beim Strafbefehlserlaß – in Wahrheit nicht verbessern kann.
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