Die Beurteilung des Nutzens von Doppelbesteuerungsabkommen bei der Ertragsbesteuerung deutscher Direktinvestitionen in Entwicklungslaendern unter betriebs- und volkswirtschaftlichen Aspekten
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Die Beurteilung des Nutzens von Doppelbesteuerungsabkommen bei der Ertragsbesteuerung deutscher Direktinvestitionen in Entwicklungslaendern unter betriebs- und volkswirtschaftlichen Aspekten
Das Zusammenwirken von kollisionsbegrundenden, kollisionsauflosenden und wirtschaftslenkenden Normen im Internationalen Steuerrecht birgt offenkundig die Gefahr, da hieraus nicht eine irgendwie geartete Ordnung, sondern Chaos entsteht: Ziel der inner- und zwischenstaatlichen Steuerrechtsetzung auch in bezug auf das privatwirtschaftliche Engagement in Entwicklungslandern mu es daher sein, ein steuerpolitisch «sinnvolles», d.h. «zweckmaiges» Regelungssystem zu implementieren. Allerdings herrscht hinsichtlich der Frage nach der «Zweckmaigkeit» des uni- und bilateralen Instrumentariums insbesondere bei Investitionen in Entwicklungslandern offenbar Unklarheit. Diese Fragestellung wurde auch bisher im Schrifttum weitestgehend vernachlassigt. Die Arbeit untersucht deshalb auf der Basis einer Analyse der deutschen unilateralen Normen bei der Ertragsbesteuerung von Direktinvestitionen in Entwicklungslandern, ob und inwieweit durch den Abschlu von DBA mit diesen Staaten bestehende Mangel der innerstaatlichen Vorschriften behoben werden konnen und somit zur Erhohung der Zweckmaigkeit beigetragen werden kann.
Das Zusammenwirken von kollisionsbegründenden, kollisionsauflösenden und wirtschaftslenkenden Normen im Internationalen Steuerrecht birgt offenkundig die Gefahr, daß hieraus nicht eine irgendwie geartete Ordnung, sondern Chaos entsteht: Ziel der inner- und zwischenstaatlichen Steuerrechtsetzung auch in bezug auf das privatwirtschaftliche Engagement in Entwicklungsländern muß es daher sein, ein steuerpolitisch «sinnvolles», d.h. «zweckmäßiges» Regelungssystem zu implementieren. Allerdings herrscht hinsichtlich der Frage nach der «Zweckmäßigkeit» des uni- und bilateralen Instrumentariums insbesondere bei Investitionen in Entwicklungsländern offenbar Unklarheit. Diese Fragestellung wurde auch bisher im Schrifttum weitestgehend vernachlässigt. Die Arbeit untersucht deshalb auf der Basis einer Analyse der deutschen unilateralen Normen bei der Ertragsbesteuerung von Direktinvestitionen in Entwicklungsländern, ob und inwieweit durch den Abschluß von DBA mit diesen Staaten bestehende Mängel der innerstaatlichen Vorschriften behoben werden können und somit zur Erhöhung der Zweckmäßigkeit beigetragen werden kann.
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