Mitte der sechziger Jahre hat die Weltbank eine Konvention zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten ausgearbeitet. Damit wurden Vergleichs- und Schiedsverfahren bereitgestellt und das Zentrum zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten (ICSID/CIRDI) geschaffen. Die Konvention hat unter den Staaten breite Anerkennung gefunden (82 Ratifikationen). In der Praxis dagegen wurden die Verfahren wenig benutzt.
Die Arbeit stellt die Merkmale der Konvention dar, untersucht die bisher durchgefuhrten Verfahren und die von ICSID-Schiedsgerichten gefallten Urteile. Die Autorin bewertet die Moglichkeiten und Grenzen der Beilegung von Investitionsstreitigkeiten zwischen Staaten und privaten Investoren durch ein Schiedsgericht anhand der bisherigen ICSID-Verfahren.
Mitte der sechziger Jahre hat die Weltbank eine Konvention zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten ausgearbeitet. Damit wurden Vergleichs- und Schiedsverfahren bereitgestellt und das Zentrum zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten (ICSID/CIRDI) geschaffen. Die Konvention hat unter den Staaten breite Anerkennung gefunden (82 Ratifikationen). In der Praxis dagegen wurden die Verfahren wenig benutzt.
Die Arbeit stellt die Merkmale der Konvention dar, untersucht die bisher durchgeführten Verfahren und die von ICSID-Schiedsgerichten gefällten Urteile. Die Autorin bewertet die Möglichkeiten und Grenzen der Beilegung von Investitionsstreitigkeiten zwischen Staaten und privaten Investoren durch ein Schiedsgericht anhand der bisherigen ICSID-Verfahren.
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