Der Irrtum im Bugeldrecht der Europaeischen Gemeinschaften : Eine rechtsvergleichende Analyse
Book Details
Format
Paperback / Softback
ISBN-10
3631427603
ISBN-13
9783631427606
Publisher
Peter Lang GmbH, Internationaler Verlag der Wissenschaften
Country of Manufacture
DE
Country of Publication
GB
Publication Date
Apr 1st, 1990
Weight
320 grams
Product Classification:
Business & managementJurisprudence & general issuesInternational lawCriminal law & procedure
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Die Kommission der Europaischen Gemeinschaften ist berechtigt, bei Verstoen gegen die gemeinschaftsrechtlichen Wettbewerbsregeln Geldbuen zu verhangen. Diese Buen, die als strafrechtliche Sanktionen im weiteren Sinne gewertet werden mussen, richten sich gegen Unternehmen und konnen Millionenbetrage erreichen. Im Hinblick auf die Frage, ob der Einwand von Irrtum oder Unkenntnis die Strafbarkeit beeinflussen kann, werden die wichtigsten nationalen Rechtsordnungen sowie die Entscheidungspraxis der Kommission und des Gerichtshofs untersucht. Im Ergebnis mu der Irrtum - entsprechend dem gemeinsamen Grundgedanken im Recht der Mitgliedsstaaten - auch im supranationalen Recht grundsatzlich anerkannt werden, wenngleich bei einzelnen Irrtumsvarianten Einschrankungen zu gelten haben. Das Sanktionsrecht der Gemeinschaften ist erst im Entstehen begriffen, doch wird es - nicht nur durch die Verwirklichung des europaischen Binnenmarktes - standig an Bedeutung gewinnen.
Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften ist berechtigt, bei Verstößen gegen die gemeinschaftsrechtlichen Wettbewerbsregeln Geldbußen zu verhängen. Diese Bußen, die als strafrechtliche Sanktionen im weiteren Sinne gewertet werden müssen, richten sich gegen Unternehmen und können Millionenbeträge erreichen. Im Hinblick auf die Frage, ob der Einwand von Irrtum oder Unkenntnis die Strafbarkeit beeinflussen kann, werden die wichtigsten nationalen Rechtsordnungen sowie die Entscheidungspraxis der Kommission und des Gerichtshofs untersucht. Im Ergebnis muß der Irrtum - entsprechend dem gemeinsamen Grundgedanken im Recht der Mitgliedsstaaten - auch im supranationalen Recht grundsätzlich anerkannt werden, wenngleich bei einzelnen Irrtumsvarianten Einschränkungen zu gelten haben. Das Sanktionsrecht der Gemeinschaften ist erst im Entstehen begriffen, doch wird es - nicht nur durch die Verwirklichung des europäischen Binnenmarktes - ständig an Bedeutung gewinnen.
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